Bio-Siegel allgemein: Färbig und schwarz/weiß. Verwendung: Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie GmbH einen Kontrollvertrag haben.
|
-0.jpg)
| - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages zur Kennzeichnung/Etikettierung von Erzeugnissen verwenden, die in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 idgF bzw im Österreichischen Lebensmittelcodex Kap. A8 idgF sowie in von der ABG anerkannten privatrechtlichen Bio-Standards geregelt sind und in der Verkehrsbezeichnung einen Hinweis auf die biologische Produktion tragen dürfen. Landwirtschaftsbetriebe dürfen das Logo nur auf Bio-Produkten, nicht auf Umstellungsprodukten verwenden.
- Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.) im gleichen Sichtfeld wie das Siegel:
- „Unsere Bio-Produkte werden von der Austria Bio Garantie zertifiziert“
- Reine Handelsbetriebe:
„Unsere Handelstätigkeit wird von der Austria Bio Garantie zertifiziert“ - Als Kontrollhinweis für Landwirtschaftliche Betriebe:
„Unser landwirtschaftlicher Betrieb wird von der Austria Bio Garantie zertifiziert“
- Bei Gastronomiebetrieben und Großküchen muss einer der genannten Zusätze angebracht werden:
- „Unser Bio-Teil-/Vollsortiment wird durch die Austria Bio Garantie zertifiziert.“
- „Die Bio-Zutaten unserer Küche werden durch die Austria Bio Garantie überprüft.“
- „Unsere Bio-Speisen werden durch regelmäßige Kontrollen der Austria Bio Garantie überprüft.“
- „Wir garantieren unsere Bio-Qualität durch die Zertifizierung der Austria Bio Garantie.“
|
Bio- Siegel mit Zusatz „...zertifiziert!“: Färbig und schwarz/weiß. |

| |
Certified organic quality: Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben und eine Auslobung in englischer Sprache wünschen. |

| Verwendungsbestimmungen: Siehe Siegel allgemein
|
Bio-Kosmetik Siegel: Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben. |

| - Verwendung: für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.
- Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben für den relevanten Bio-Kosmetikstandard (Codexkapitel A8, Biokosmetik) einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.
- Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.
|
Geprüfte Futtermittelqualität: Färbig und schwarz/weiß. Verwendung: für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben. Die Futtermittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008 für den Bio-Landbau geeignet sein. |
Download: | - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo für Mineral- und Ergänzungsfuttermittel, Konzentrate sowie für Mischfuttermittel ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.
- Auf Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.) Das Siegel darf auf Werbematerialien nicht angebracht werden.
|
Inspected Feed Quality: englische Übersetzung des Logos „Geprüfte Futtermittelqualität“ färbig und schwarz/weiß |
Download:
| - Verwendung: siehe Logo „Geprüfte Futtermittelqualität“
|
Geprüfte Düngemittelqualität: Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben: die Düngemittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008, Anhang 1 idgF. für den Bio-Landbau geeignet sein. |
 Download: Farbe jpg Farbe eps S/W jpg S/W eps | - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.
- Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.):
- "Unsere Produkte, die für den Bio-Landbau geeignet sind, werden von der Austria Bio Garantie geprüft."
|
Sonstige geprüfte Betriebsmittel (Substrate, etc.): Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben. Die Betriebsmittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008, Anhang 1 idgF. für den Bio-Landbau geeignet sein. |
 Download: Farbe jpg Farbe eps S/W jpg S/W eps | - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.
- Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.):
- "Unsere Produkte, die für den Bio-Landbau geeignet sind, werden von der Austria Bio Garantie geprüft."
|
Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Reinigungsmittel Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.
|
 Download: Farbe jpg Farbe eps S/W jpg S/W eps
| - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.
Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
- Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.
|
Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Duftstoffe Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.
|
 Download: Farbe jpg Farbe eps S/W jpg S/W eps
| - Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.
Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
- Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.
|
Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Tierpflegemittel Färbig und schwarz/weiß. Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.
|
 Download: Farbe jpg Farbe eps S/W jpg S/W eps
| Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.
Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
- Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.
|