ABG-Logos

Grundsätzlich gilt:

Bei nachstehenden Abbildungen handelt es sich um markenrechtlich geschützte Zeichen der Austria Bio Garantie. Sie können diese gratis downloaden, verpflichten sich aber zur richtliniengemäßen Verwendung. Diese wird bei der Kontrolle überprüft.
Jede unzulässige Verwendung und jeder Eingriff kann gerichtlich geahndet werden.

Missbräuchliche Verwendung der Markenzeichen

Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Marke/n wird von den Vertragspartnern vorab eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Bei erstmaligem Verstoß verpflichtet sich die ABG eine schriftliche Abmahnung samt angemessenen Korrekturmaßnahmen vorzuschreiben. Bei Folgeverstößen bzw. falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein sollte, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % des Umsatzes, der mit falsch gekennzeichneten Produkten erzielt wurde, mindestens jedoch zu € 1.000,- verpflichtet. Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Darüber hinaus ist die ABG im Fall einer vertragswidrigen Kennzeichnung zur sofortigen Auflösung des Kontrollvertrages berechtigt.

Gratis Download der  Austria Bio Garantie-Logos

Farbdefinition:
Grün: 100 Cyan / 25 Magenta/ 90 Yellow
Rot:    20 Cyan / 100 Magenta / 100 Yellow

Pantone:
Grün: 349 C
Rot:   187 C

Bio-Siegel allgemein:
Färbig und schwarz/weiß.
Verwendung: Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie GmbH einen Kontrollvertrag haben.
 

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages zur Kennzeichnung/Etikettierung von Erzeugnissen verwenden, die in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 idgF bzw im Österreichischen Lebensmittelcodex Kap. A8 idgF sowie in von der ABG anerkannten privatrechtlichen Bio-Standards geregelt sind und in der Verkehrsbezeichnung einen Hinweis auf die biologische Produktion tragen dürfen. Landwirtschaftsbetriebe dürfen das Logo nur auf Bio-Produkten, nicht auf Umstellungsprodukten verwenden.
  • Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.) im gleichen Sichtfeld wie das Siegel:
    • Unsere Bio-Produkte werden von der Austria Bio Garantie zertifiziert
    • Reine Handelsbetriebe:
      Unsere Handelstätigkeit wird von der Austria Bio Garantie zertifiziert
    • Als Kontrollhinweis für Landwirtschaftliche Betriebe:
      Unser landwirtschaftlicher Betrieb wird von der Austria Bio Garantie zertifiziert
  • Bei Gastronomiebetrieben und Großküchen muss einer der genannten Zusätze angebracht werden:
    • „Unser Bio-Teil-/Vollsortiment wird durch die Austria Bio Garantie zertifiziert.“
    • „Die Bio-Zutaten unserer Küche werden durch die Austria Bio Garantie überprüft.“
    • „Unsere Bio-Speisen werden durch regelmäßige Kontrollen der Austria Bio Garantie überprüft.“
    • „Wir garantieren unsere Bio-Qualität durch die Zertifizierung der Austria Bio Garantie.“


Bio- Siegel mit Zusatz „...zertifiziert!“:

Färbig und schwarz/weiß.
 

Certified organic quality:

Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben und eine Auslobung in englischer Sprache wünschen.
 

Verwendungsbestimmungen: Siehe Siegel allgemein

Bio-Kosmetik Siegel:
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben.
 

  • Verwendung: für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben für den relevanten Bio-Kosmetikstandard (Codexkapitel A8, Biokosmetik) einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.

  • Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.



Geprüfte Futtermittelqualität:
Färbig und schwarz/weiß.
Verwendung: für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben. Die Futtermittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008 für den Bio-Landbau geeignet sein.

Download:
  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo für Mineral- und Ergänzungsfuttermittel, Konzentrate sowie für Mischfuttermittel ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.


  • Auf  Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.) Das Siegel darf auf Werbematerialien nicht angebracht werden.

 
Inspected Feed Quality:
englische Übersetzung des Logos „Geprüfte Futtermittelqualität“
färbig und schwarz/weiß
 
Download:
  •  Verwendung: siehe Logo „Geprüfte Futtermittelqualität“

Geprüfte Düngemittelqualität:
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben:
die Düngemittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008, Anhang 1 idgF. für den Bio-Landbau geeignet sein.

 
Download:
Farbe jpg
Farbe eps
S/W jpg
S/W eps

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.

  • Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.):
    • "Unsere Produkte, die für den Bio-Landbau geeignet sind, werden von der Austria Bio Garantie geprüft."
  
Sonstige geprüfte Betriebsmittel (Substrate, etc.):
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die mit der Austria Bio Garantie einen Kontrollvertrag haben.
Die Betriebsmittel müssen gemäß den VO (EG) 834/2007 und 889/2008, Anhang 1 idgF. für den Bio-Landbau geeignet sein.

 
Download:
Farbe jpg
Farbe eps
S/W jpg
S/W eps

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo ab Abschluss des Kontrollvertrages verwenden.

  • Zusatz bei Werbematerial (Geschäftspapieren, Homepage, etc.):
    • "Unsere Produkte, die für den Bio-Landbau geeignet sind, werden von der Austria Bio Garantie geprüft."


Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Reinigungsmittel
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.


Download:
Farbe jpg
Farbe eps
S/W jpg
S/W eps

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.

    Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
  • Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen.


Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Duftstoffe
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft.


Download:
Farbe jpg
Farbe eps
S/W jpg
S/W eps

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.

    Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
  • Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen. 


Non-Food-Logos der Austria Bio Garantie: Logo Tierpflegemittel
Färbig und schwarz/weiß.
Für Betriebe, die von der Austria Bio Garantie nach dem Non-Food Stanard zertifiziert sind. Die Betriebe werden vor der Logoverwendung geprüft. 


Download:
Farbe jpg
Farbe eps
S/W jpg
S/W eps

  • Am Produkt: Betriebe dürfen das Logo nur auf Produkten verwenden, die die Vorgaben des jeweiligen Kapitels des Non-Food Standards der Austria Bio Garantie idgF einhalten. Das Logo darf erst verwendet werden, nachdem die Kontrollstelle eine Freigabe erteilt hat.

    Auf den Prdukten muss sinngemäß folgender Hinweis stehen:"hergestellt gemäß Non-Food Standard der Austria Bio Garantie idgF"
  • Bei Werbematerial muss ein Hinweis auf das zertifizierte Bio-Sortiment angebracht werden. Die Freigabe muss durch die Kontrollstelle erfolgen. 
 
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen MitarbeiterInnen aus unseren Abteilungen:

E-Mail:

enzersfeld@abg.at
lebring@abg.at

Verarbeitung:
Tel: +43 (0) 2262 / 672213

Landwirtschaft, Standort Enzersfeld
Tel: +43 (0) 2262 / 672212

Landwirtschaft, Standort Lebring
Tel.: +43 (0) 3182 / 40101-0

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der Verwendung der/des Logos!