Kontrolle & Zertifizierung International

Abschluss des Kontrollvertrages

Ab Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags sind Sie verpflichtet, die Bio-Bestimmungen (VO (EG) 834/2007) für die Herstellung von Bioprodukten bzw. für Importe und Handelstätigkeit einzuhalten. Bei Ihren Flächen beginnt die Umstellungszeit. Sollten im Zuge der ersten Bio-Kontrolle Abweichungen zu den relevanten Bestimmungen auftreten, werden Fristen zur Behebung der Mängel vereinbart. Bei Ablauf dieser Fristen müssen die Abweichungen behoben sein.

Zertifikat

Nach der jährlichen Bio-Kontrolle erhalten Sie ein Zertifikat. Auf diesem Dokument sind entweder alle Ihre Produkte mit dem jeweiligen Status gelistet oder die Handelstätigkeit angeführt. Dieses Zertifikat ist der Nachweis, dass Ihr Betrieb den Vorgaben der VO (EG) 834/2007 entspricht.
 

Ablauf der Bio-Kontrolle und Zertifizierung


Erstkontrolle für Neueinsteiger
laufende Kontrollen
Information über die branchen- spezifischen Verarbeitungsrichtlinien für Bioprodukte, Import und Handel    
 Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrages 
 
Erstkontrolle durch die ABGNormalkontrolle einmal jährlich,
zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich
Beim Auftreten von Mängeln: Vereinbarung von Fristen für die Behebung der Abweichungen 
Beim Auftreten von Mängeln:
- Probenahme im Verdachtsfall
- Vergabe von Sanktionen und Fristen
Behebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen FristenBehebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Fristen
Ausstellung des jährlichen Produkt- oder Geltungsbereichzertifikates