Kontrolle & Zertifizierung

Abschluss des Kontrollvertrages

Ab Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrags gilt Ihr Betrieb als Bio-Betrieb und wird der Lebensmittelbehörde als solcher gemeldet. Somit sind Sie verpflichtet, die Bio-Bestimmungen für die Herstellung von Bioprodukten bzw. für Importe und Handelstätigkeit einzuhalten. Sollten im Zuge der ersten Bio-Kontrolle Abweichungen zu den relevanten Bestimmungen auftreten, werden Fristen zur Behebung der Mängel vereinbart. Bei Ablauf dieser Fristen müssen die Abweichungen behoben sein.

Zertifikat

Nach der jährlichen Bio-Kontrolle erhalten Sie ein Zertifikat. Auf diesem Dokument sind entweder alle Ihre Bio-Produkte oder die Handelstätigkeit angeführt. Dieses Zertifikat ist der Nachweis, dass ihr Betrieb den Vorgaben der VO (EG) 834/2007 entspricht.

Ablauf der Bio-Kontrolle und Zertifizierung

Erstkontrolle für Neueinsteiger
laufende Kontrollen
Information über die branchen- spezifischen Verarbeitungsrichtlinien für Bioprodukte, Import und Handel    
 Unterzeichnung des Bio-Kontrollvertrages 
 
Erstkontrolle durch die ABGNormalkontrolle einmal jährlich,
zusätzliche Stichprobenkontrollen sind möglich
Beim Auftreten von Mängeln: Vereinbarung von Fristen für die Behebung der Abweichungen 
Beim Auftreten von Mängeln:
- Probenahme im Verdachtsfall
- Vergabe von Sanktionen und Fristen
Behebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen FristenBehebung der Mängel innerhalb der vorgegebenen Fristen
Ausstellung des jährlichen Produkt- oder Geltungsbereichzertifikates