Bestimmungen für Verarbeitungsbetriebe

Verarbeitungsbetriebe müssen eine Reihe von Vorschriften berücksichtigen.

Hier der Link zu den Richtlinien

Die wesentlichen Bereiche sind:

  • Herkunft: exakte Überprüfung der Herkunft aller Rohstoffe. Es dürfen nur Hilfs- und Zusatzstoffe verwendet werden, die in der Positivliste der VO 834/2007 idgF angeführt sind.
  • Wareneingang: exakte Überprüfung der eingehenden Waren und der Begleitpapiere
  • Gentechnik: exakte Überprüfung aller Zusatz- und Hilfsstoffe auf Gentechnik-Freiheit (durch Zusicherungserklärungen der Lieferanten)
  • Produktion/Verarbeitung/Rezepturen: biologische Lebensmittel müssen getrennt von konventionellen produziert, verarbeitet und verpackt werden.
  • Lagerung: biologisch erzeugte Lebensmittel müssen getrennt von konventionell erzeugten gelagert werden
  • Kennzeichnung/Etikettierung
  • Dokumentationspflicht: Der Ablauf der Bioproduktion muss anhand bestimmter Unterlagen und Angaben lückenlos dokumentiert werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie hier.

  • Alle landwirtschaftlichen Zutaten, bis auf wenige exakt definierte Ausnahmen, stammen aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft.
  • Jedes Unternehmen, das Bioprodukte verkauft, muss nachweisen können, dass die zugekauften Zutaten für sein Produkt kontrolliert biologisch sind.
  • Die kontrollierten Unternehmen sind verpflichtet, Rezepturen und eingesetzte Verfahren offenzulegen. Während der Inspektion des kontrollierten Betriebs wird der gesamte Herstellungsprozess des Bioproduktes nachvollzogen.
  • Produkte, die den Richtlinien nicht entsprechen, werden in Absprache mit der Behörde aus dem Verkehr gezogen.
  • Bioprodukte sind frische Lebensmittel, deren Qualität und Geschmack durch die eingesetzten landwirtschaftlichen Rohstoffe bestimmt werden und nicht durch chemische Hilfsmittel.
  • Biologische Lebensmittel werden schonend verarbeitet. Im Herstellungsprozess sind die einsetzbaren Techniken genau nach Biorichtlinien festgelegt.