Aktuelles

11.09.2011

Steiermark: Grundfutterausfälle durch Trockenheit – Ausnahmegenehmigung


Durch die gering ausgefallenen Niederschläge im Winter und Frühjahr kommt es in der Steiermark beim Grundfutter zu Ertragsausfällen.
Aus diesem Grund hat das Land Steiermark für Bio-Betriebe entsprechend der EU-Bio-Verordnung per Erlass am 26. Juli 2011 den Zukauf folgender Mengen konventionellen Grundfutters für Raufutterverzehrer in den genannten Gebieten genehmigt:

in den Bezirken

 

Murau, Judenburg

max. 70 % 

Knittelfeld, Leoben, Hartberg, Weiz, Fürstenfeld, Feldbach, Radkersbrug, Leibnitz, Graz und Umgebung

max. 50 %

Deutschlandsberg, Voitsberg, Bruch an der Mur, Mürzzuschlag, Liezen

max. 40 % 

Konventionelles Grundfutter kann im Rahmen dieser Prozentsätze bis 15. Mai 2012 an raufutterverzehrer verfüttert werden.

Im Rahmen dieser Ausnahme sind nur konventionelle Grundfuttermittel zukaufbar (Gras, Heu, Silage etc.).

Um diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen ist kein Ansuchen nötig. 

Im Zuge der nächsten Bio-Kontrollen wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Selbstverständlich sind auch für diese Zukäufe die relevanten Aufzeichnungen zu führen und die Belege aufzubewahren.

Bis spätestens 15.6.2012 muss der Betrieb unaufgefordert diese Unterlagen bei seiner Kontrollstelle vorlegen. Hat bis 15.6.2012 die Jahreskontrolle noch nicht stattgefunden, muss der Betrieb von sich aus bis zu diesem Termin eine Meldung an die Kontrollstelle durchführen.
Die Kontrollstelle muss im Anschluss ihrerseits der Landesregierung einen Bericht über die Anwendung dieser Ausnahme vorlegen.

Achtung: Diese vorübergehende Regelung kann nicht auf Kraftfutter angewendet werden!



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