Aktuelles

02.05.2010

Kärnten und Steiermark: Grundfutterausfälle durch Trockenheit – Ausnahmegenehmigung


Durch die anhaltende Trockenheit in Teilen Kärntens und der Steiermark kam und kommt es beim Grundfutter zu Ertragsausfällen.
Aus diesem Grund hat sowohl das Land Kärnten als auch das Land Steiermark für Bio-Betriebe entsprechend der EU-Bio-Verordnung per Erlass den Zukauf folgender Mengen konventionellen Grundfutters für Raufutterverzehrer in den genannten Gebieten genehmigt. 

Der zulässige Höchstanteil an konventionellen Futtermitteln (Grün- und Raufutter) beträgt im Jahr für
Kärnten:

im Bezirk Villach und Villach-Land

40 %

im Bezirk Hermagor60 %
im Bezirk Völkermarkt70 %
im Bezirk Klagenfurt am WS und Klagenfurt am WS – Land50 %
im Bezirk St.Veit/Glan60 %
im Bezirk Spittal/Drau50 %
im Bezirk Feldkirchen60 %

im Bezirk Wolfsberg

60 %

Steiermark:
 

in den Bezirken Deutschlandsberg, Voitsberg, Leitnitz, Graz, Graz Umgebung, Fürstenfeld, Radkersburg, Feldbach, Weiz, Hartberg60 %
in den Bezirken Mürzzuschlag, Bruck, Leoben, Knittelfeld, Judenburg, Murau40 %
im Bezirk Liezen (Ausnahme Katastrophengebiet Sölktäler)10 %

Konventionelles Grün- und Raufutter kann im Rahmen dieser Prozentsätze bis 15. Mai 2011 verfüttert werden.

Um diese Ausnahme in Anspruch zu nehmen ist kein Ansuchen nötig. Im Zuge der nächsten Bio-Kontrollen wird die Einhaltung der Vorgaben überprüft. Selbstverständlich sind auch für diese Zukäufe die relevanten Aufzeichnungen zu führen und die Belege aufzubewahren.

Für Betriebe in der Steiermark gilt zusätzlich: Falls bis 15.6.2011 keine Bio-Kontrolle stattgefunden hat, muss der Betrieb von sich aus und unaufgefordert diese Aufzeichnungen an die Kontrollstelle übermitteln.

Achtung
: Diese vorübergehende Regelung kann nicht auf Kraftfutter angewendet werden!
 

Für Gebiete außerhalb der genannten Bezirke ist der Zukauf von konventionellen Futtermitteln nach wie vor nicht möglich.



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