Durch die anhaltende Trockenheit in Teilen Kärntens und der Steiermark kam und kommt es beim Grundfutter zu Ertragsausfällen.
Aus diesem Grund hat sowohl das Land Kärnten als auch das Land Steiermark für Bio-Betriebe entsprechend der EU-Bio-Verordnung per Erlass den Zukauf folgender Mengen konventionellen Grundfutters für Raufutterverzehrer in den genannten Gebieten genehmigt.
Der zulässige Höchstanteil an konventionellen Futtermitteln (Grün- und Raufutter) beträgt im Jahr für
Kärnten:
| im Bezirk Villach und Villach-Land | 40 % |
| im Bezirk Hermagor | 60 % |
| im Bezirk Völkermarkt | 70 % |
| im Bezirk Klagenfurt am WS und Klagenfurt am WS – Land | 50 % |
| im Bezirk St.Veit/Glan | 60 % |
| im Bezirk Spittal/Drau | 50 % |
| im Bezirk Feldkirchen | 60 % |
im Bezirk Wolfsberg | 60 % |
Steiermark:
in den Bezirken Deutschlandsberg, Voitsberg, Leitnitz, Graz, Graz Umgebung, Fürstenfeld, Radkersburg, Feldbach, Weiz, Hartberg 60 % in den Bezirken Mürzzuschlag, Bruck, Leoben, Knittelfeld, Judenburg, Murau 40 % im Bezirk Liezen (Ausnahme Katastrophengebiet Sölktäler) 10 %
Konventionelles Grün- und Raufutter kann im Rahmen dieser Prozentsätze bis 15. Mai 2011 verfüttert werden.
Für Betriebe in der Steiermark gilt zusätzlich: Falls bis 15.6.2011 keine Bio-Kontrolle stattgefunden hat, muss der Betrieb von sich aus und unaufgefordert diese Aufzeichnungen an die Kontrollstelle übermitteln.
Achtung: Diese vorübergehende Regelung kann nicht auf Kraftfutter angewendet werden!
Für Gebiete außerhalb der genannten Bezirke ist der Zukauf von konventionellen Futtermitteln nach wie vor nicht möglich.