Aktuelles

03.05.2010

Das neue EU-Bio-Logo


Am 30. März 2010 wurden die detaillierten Bestimmungen zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos und die dazugehörigen Druckdetails von der EU-Kommission veröffentlicht.
Somit stehen nun die genauen Druckdaten und Verwendungsbestimmungen fest, wenn ab 1. Juli 2010 Verpackungen für Bio-Lebensmittel neu gestaltet werden:

Verwendungsbestimmungen (als PDF): wichtigste Punkte

Druckdaten, Handbuch zur Verwendung des Logos (nur Englisch) und Nutzungsbestimmungen für das EU-Logo (nur Englisch):
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de

Weitere wichtige Details zur Verwendung des neuen Logos:
Verpflichtend ist die Verwendung auf vorverpackten Lebensmitteln seit 1. Juli 2010.
Im gleichen Sichtfeld wie das Logo sind folgende Angaben zu machen:

  • Code-Nummer der Bio-Kontrollstelle
unmittelbar unter der Code- Nummer:
  • Angabe zum Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe  (allgemein: EU-Landwirtschaft, Österreich-Landwirtschaft)

Die genauen Vorgaben zum „Ort der Erzeugung“ und zur Kennzeichnung von Bio-Produkten im Allgemeinen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Betriebsmittel-Katalog.

Übergangsfristen verlängert:
Fertig verpackte und etikettierte Erzeugnisse, die den bisher gültigen Bestimmungen entsprechen, können in Verkehr gebracht werden, bis alle Vorräte aufgebraucht sind.

Verpackungsmaterial und Etiketten, die den bisher gültigen Bestimmungen entsprechen, können bis zum 1. Juli 2012 zur Verpackung und Etikettierung von Erzeugnissen verwendet werden, die entsprechend den aktuellen Bestimmungen hergestellt werden. D. h. nicht nur das Aufbrauchen von bereits gedrucktem Material ist innerhalb der nächsten 2 Jahre möglich, auch Verpackungen und Etiketten lt. „alten“ Druckvorlagen können noch weiter hergestellt werden. Die Verwendung dieser Materialien ist jedoch jedenfalls bis 1. Juli 2012 befristet.

Neues Kombi-Logo:
Um Ihnen die Verwendung des EU-Bio-Logos zu erleichtern, hat die ABG das das bekannte ABG-Logo mit dem neuen EU-Bio-Logo verbunden. Die Druckdaten und Verwendungsbestimmungen zu diesem Kombi-Logo finden Sie hier.

Kontrollstellen-Nummer wurde geändert:

Gemeinsam mit dem EU-Bio-Logo wurde auch der Aufbau der Code-Nummer der Bio-Kontrollstellen geändert und EU-weit vereinheitlicht. Leider müssen nun auch in Österreich diese Codes angepasst werden. Die neue Nummer der Austria Bio Garantie lautet: AT-BIO-301. Für diese Änderung gelten die gleichen Fristen wie für das neue Bio-Logo.


Sonderfall Wein:
Für Wein (aus Trauben) kann das EU-Bio-Logo erst dann verwendet werden, wenn es auf EU-Ebene Bio-Weinbestimmungen gibt und der Wein diesen Bestimmungen entspricht. Der Beschluss dieser EU-weit gültigen Betimmungen ist im Juni 2010 gescheitert. Eine Wiederaufnahme der Diskussionen ist nicht in Sicht. Die Verwendung des EU-Bio-Logos ist daher auf Wein nicht zulässig. Die korrekte Deklaration lautet weiterhin: "Wein aus Bio-Trauben" oder "Wein aus Trauben aus biologischer Landwirtschaft".




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