Unsere Kunden haben die Möglichkeit, gegen Entscheidungen bei Inspektionen, Audits sowie Zertifizierungen Einsprüche und Beschwerden einzulegen. Sollten Sie mit unserer Kontroll- und Zertifizierungstätigkeit unzufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte entsprechend schriftlich mit, und wir werden dies umgehend nochmals im Vier-Augen-Prinzip prüfen.
Beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen konkrete Einsprüche oder Beschwerden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei uns einlagen müssen (siehe auch: ABG/Geschäftsbedingungen).
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Als gemeinnütziges Unternehmen sind uns Ihre Anliegen wichtig, und wir sehen uns dem höchsten Qualitätsanspruch verpflichtet!